Die Gasprüfung speziell für Halter von Wohnmobilen ist derzeit in aller Munde. Grund dafür ist eine neue Richtlinie für die Hauptuntersuchung (HU) von Campingfahrzeugen, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI).
Für Wohnmobile war bisher klar geregelt: Kann der Halter bei der HU keine aktuelle Prüfbescheinigung über die Gasanlage nachweisen, wurde ein erheblicher Mangel festgestellt und die HU nicht bestanden.
Aktuell gilt der fehlende Nachweis über die Gasprüfung nicht mehr alserheblicher Mangel.
Der TÜV und die DEKRA dürfen nun eine neue Plakette bei der HU des Wohnmobils vergeben, auch wenn der Halter seit Jahren keine Gasprüfung hat durchführen lassen und – im schlimmsten Fall – die Gasanlage nicht mehr betriebssicher ist.
Grund dafür sind zu "laue" Richtlinien für Prüfer und Messgeräte, die man aber in einer Überarbeitung bis 2023 neu fassen wird. Das heißt aber nicht, dass die Gasanlage bei der HU komplett außen vor ist.
Hat die Gasanlage einen Mangel, wird das bei der HU festgehalten. Sobald der Mangel dokumentiert ist und der Camper das ignoriert,wackelt der Versicherungsschutz.
Apropos Versicherungsschutz: Selbst wenn die erfolgreiche HU nun losgelöst ist vom Nachweis der erfolgreichen G 607-Prüfung, fordert eben jenes Arbeitsblatt G 607 nach wie vor die Gasprüfung nach spätestens zwei Jahren.
Und das ist übrigens auch dieMaßgabe für Versicherungen!
Zudem kann es Campern passieren, dass sie ohne gültigen Nachweis der Gasprüfung gar nicht auf den bevorzugten Campingplatz dürfen. Mittlerweile achten einigeStellplatzbetreiber verstärkt auf die Prüfbescheinigung. Sie machen es zur Bedingung, um überhaupt die Schranke zum Campingplatz passieren zu dürfen – egal ob mit Wohnmobil oder Wohnwagen.